Diese Frage wird grundsätzlich vom Fördergeber im Rahmen der Antragstellung entschieden. Aber natürlich gibt es klare Regeln, und als akkreditiertes
Beratungsunternehmen kann die inmedias.it GmbH die einzelnen Regelungen gemeinsam mit Ihnen abklopfen. Zunächst ein Selbsttest:
Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder freiberuflich tätig?
Sie haben, ggf. auch zusammen mit verbundenen Unternehmen, maximal 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 48 Mio Euro?
...dann lohnt es sich, die Details Ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die obige Checkliste ist verkürzt/vereinfacht, so dass sie nicht eine ausgiebigere Beratung ersetzt.
Wenn Sie uns mit der Durchführung einer förderfähigen IT-Sicherheitsmaßnahme beauftragen, stellen wir sofort den Förderantrag für Sie. In der Regel wird dieser noch am selben Tag entschieden.
Nach Umsetzung der Maßnahme erhalten Sie unseren Bericht. Diesen reichen wir auch für Sie beim Fördergeber ein. Gleichzeitig erhalten Sie unsere Rechnung. Sobald dieses beglichen ist, wird auch hierüber der Fördergeber informiert. Sie erhalten die vorab zugesagte Förderquote dann vom Fördergeber auf Ihr Konto überwiesen.
Sobald der Förderbescheid ergangen ist, setzen wir uns mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:
Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die unrechtmäßige Verwendung von Sondermitteln im Bundeshaushalt sind viele Förderprogramme gestoppt worden, da sie aus den beanstandeten Töpfen gespeist wurden. Für die hier von uns zugrundegelegten Förderungen gilt dies durchweg nicht. Alle Förderungen sind aktuell verfügbar und ausreichend mit Mitteln ausgestattet.
Ihre Frage, und, viel wichtiger, Ihre Anwort ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns bitte direkt an. Unter der Hotline 040-41 436 436, per Mail oder per Kontaktformular: